Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: Juni 2026 · Admir Celikovic — EinfachBetrieb
Hinweis: Dieser AVV ist ein praxisorientierter Standardtext und wird mit jedem Projektkunden im Rahmen der Angebots-Annahme automatisch geschlossen. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung für komplexe Verarbeitungsszenarien.
§ 1 Gegenstand und Dauer
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten von Admir Celikovic (EinfachBetrieb), nachfolgend „Auftragsverarbeiter", im Rahmen der Erbringung von Webdesign- und Automatisierungsleistungen für den Kunden, nachfolgend „Verantwortlicher". Er gilt für die Dauer des zugrundeliegenden Hauptvertrags (Angebot/Auftragsbestätigung) und endet automatisch mit dessen Beendigung.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung umfasst insbesondere: Hosting der Website/Anwendung, Verwaltung von Kontaktformular- und Anfrage-Daten, Web-Analytics (z.B. Google Analytics), sowie ggf. Zugriff auf Kundendaten im Rahmen automatisierter Workflows. Art und Umfang richten sich nach dem jeweiligen Projektangebot.
§ 3 Kategorien betroffener Personen und Daten
Betroffen sind Besucher und Kunden der Website/Anwendung des Verantwortlichen. Verarbeitete Datenarten: Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon), Nachrichteninhalte aus Formularen, technische Nutzungsdaten (IP-Adresse, Geräte-/Browserdaten, Nutzungsverhalten).
§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Anweisung des Verantwortlichen und im Rahmen der vereinbarten Leistungen. Er trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO), gewährleistet Vertraulichkeit der eingesetzten Personen und unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten und Meldepflichten (Art. 33/34 DSGVO).
§ 5 Unterauftragsverhältnisse
Der Einsatz von Subdienstleistern (z.B. Hosting-Provider wie Vercel, E-Mail-/SMTP-Anbieter, Google Analytics) ist zulässig, soweit diese vertraglich auf ein vergleichbares Datenschutzniveau verpflichtet werden. Der Verantwortliche wird über wesentliche Subdienstleister auf Anfrage informiert.
§ 6 Löschung und Rückgabe
Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten oder gibt sie auf Wunsch zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z.B. GoBD für Rechnungsdaten) entgegensteht.
§ 7 Kontrollrechte
Der Verantwortliche hat das Recht, sich von der Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen durch Einsichtnahme in einschlägige Nachweise oder Selbstauskünfte zu überzeugen.
§ 8 Haftung
Die Haftung des Auftragsverarbeiters für Schäden aus diesem AVV richtet sich nach den Regelungen der AGB des Hauptvertrags. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen der DSGVO.
Bei Fragen zu diesem AVV: info@einfachbetrieb.de