Digitalbonus Bayern — bis 31.12.2027
Bis zu 50 % Förderung
für Ihr Digitalprojekt

Der Freistaat Bayern bezuschusst Digitalisierungsprojekte kleiner Gewerbebetriebe mit bis zu 7.500 € (Standard) oder 30.000 € (Plus). Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.

Digitalbonus Standard

Bis zu 7.500 €

50 % der förderfähigen Netto-Kosten, bei Projekten zwischen 4.000 € und 15.000 €.

Digitalbonus Plus

Bis zu 30.000 €

Bei besonderem Innovationsgehalt — z. B. KI-Integration, neue digitale Geschäftsmodelle.

Antragstellung

Vor Projektbeginn

Antrag über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto einreichen — vor der Beauftragung. Monatliche Kontingente.

Was ist förderfähig?

Nicht jede Website.
Aber mehr als Sie denken.

Förderfähig sind Projekte, die echte Digitalisierung leisten — keine reine Visitenkarte im Netz.

Online-Terminbuchung + automatische Bestätigung
KI-gestützter Chatbot / Anfragenbearbeitung
Kundenportal mit Login und Dokumentenverwaltung
Automatisierte Angebots- oder Rechnungserstellung
Digitales Bewerbermanagement oder CRM-System
Reine Image-/Präsentationswebsite ohne Funktion
Social Media Management oder Content-Erstellung

Für Handwerker

Online-Terminbuchung + automatisierte Angebotsanfragen. Kein Telefon-Chaos mehr.

Für Steuerberater

Digitales Mandantenportal, automatischer Belegempfang, Fristentracking.

Für Makler

Lead-Automation, automatische Exposé-Versendung, Terminbuchung für Besichtigungen.

Fördercheck — 60 Sekunden

Bin ich förderfähig?

Beantworten Sie 6 Fragen — ohne Registrierung, ohne Datenspeicherung. Sofortergebnis.

Digitalbonus Bayern — Selbst-Check

6 Fragen. Keine Registrierung. Keine Datenspeicherung. In 60 Sekunden wissen Sie, ob Ihr Vorhaben voraussichtlich förderfähig ist.

Keine Daten werden gespeichert · DSGVO-konform

Mein Angebot

Ich begleite Sie durch den Antrag

Den Antrag müssen Sie selbst stellen — das ist gesetzlich so vorgesehen. Aber die Vorbereitung übernehme ich.

01

Projektbeschreibung

Ich formuliere eine förderungskonforme Projektbeschreibung, die die Anforderungen der Bewilligungsbehörde erfüllt.

02

Antragsbegleitung

Ich erkläre Ihnen Schritt für Schritt, was Sie in ELSTER eintragen müssen — inklusive Kostenkalkulation.

03

Projektumsetzung

Nach Bewilligung setze ich Ihr Projekt um — Website, Automatisierung oder KI — fristgerecht und dokumentiert.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

15 Minuten · Kostenlos · Kein Verkaufsgespräch

Häufige Fragen

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Ja. Der Antrag muss vom Unternehmer persönlich über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto eingereicht werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Ich bereite alles vor — Sie tragen es ein und schicken es ab.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Projektbeginn. Das bedeutet: Sie dürfen erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids mit dem Projekt beginnen und Aufträge erteilen. Holen Sie keine Angebote ein und beauftragen Sie noch nichts.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Erfahrungsgemäß 4–8 Wochen nach Antragsstellung, sofern ein monatliches Kontingent verfügbar ist. Das Programm läuft bis 31.12.2027 — frühzeitig beantragen lohnt sich.

Was kostet Ihre Begleitung durch den Antrag?

Die Begleitung ist Teil meines Projektangebots. Wenn wir zusammen ein Projekt umsetzen, bereite ich die Unterlagen kostenlos vor. Kein Extrahonorar für die Antragsvorbereitung.

Was ist der Unterschied Standard und Plus?

Standard: 50 % bis max. 7.500 € (Projektvolumen 4.000–15.000 €). Plus: 50 % bis max. 30.000 € bei besonderem Innovationsgehalt — z. B. KI-Systeme, neue digitale Geschäftsmodelle. Welches passt, klären wir im Gespräch.

Nächster Schritt
Förderung sichern, bevor das Kontingent ausläuft

Monatliche Kontingente sind begrenzt. In 15 Minuten klären wir, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und wie Sie die 50 % Zuschuss optimal einsetzen.

Haftungsausschluss: Dieser Check ist eine unverbindliche Ersteinschätzung und keine Rechts- oder Förderberatung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Förderfähigkeit hängt von den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien, der Verfügbarkeit monatlicher Kontingente und der individuellen Prüfung durch die Bewilligungsbehörde ab. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Richtlinien unter digitalbonus.bayern.